Verkehrszeichen, Bußgelder - als E-Biker und Pedelec-Fahrer sollte man sich im deutschen Verkehrsregel-Urwald gut auskennen. ElektroBIKE hat die wichtigsten Infos.
Verkehrszeichen, Bußgelder - als E-Biker und Pedelec-Fahrer sollte man sich im deutschen Verkehrsregel-Urwald gut auskennen. ElektroBIKE hat die wichtigsten Infos.
In Deutschland gibt es über 300 Verkehrszeichen und noch viel mehr Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Zeichen. Da fällt es nicht unbedingt leicht den Überblick zu behalten.
Für E-Bikes und Pedelecs, die den Fahrer bis 25 km/h unterstützen, gelten die selben regeln wie für alle anderen Radfahrer. S-Pedelecs, also Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h, sind laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Kleinkrafträder mit geringer Leistung und sind zum Beispiel auf Radwegen nicht erlaubt.
ElektroBIKE zeigt Ihnen die wichtigsten Verkehrszeichen für E-Biker und Pedelec-Fahrer und erklärt was diese bedeuten. Damit Sie sicher durch den Schilderwald kommen.
Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer beschlossen. Viele Verstöße werden für Radfahrer ab dem 01.04.13 teurer. Die Erhöhung betrifft geringe Verstöße, die um fünf bis zehn Euro teurer werden. Auch Autofahrer, die Radfahrer behindern oder sogar gefährden müssen ab April tiefer in die Tasche greifen. Hier sind die neuen, erhöhten Bußgelder.
Neue Bußgelder für Radfahrer | |
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Beleuchtung defekt oder nicht vorhanden | 20 Euro (bisher 10) |
Radweg nicht oder in falscher Richtung befahren | 20 Euro (bisher 15 Euro) |
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren | 20 – 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) |
Neue Bußgelder für Autofahrer | |
Parken auf Radwegen | 20 – 30 Euro (bisher 15 – 20 Euro) |
Blockieren von Schutzstreifen für Radfahrer | 20 Euro (bisher 10 Euro) |