Jetzt ist geregelt, dass das Aufladen von Dienst-E-Bikes an der Ladestation des Chefs steuerfrei ist. Das besagt ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Gz. IV C 5 - S 2334/14/10002-06). Bisher galt das nur für S-Pedelecs.
Jetzt ist geregelt, dass das Aufladen von Dienst-E-Bikes an der Ladestation des Chefs steuerfrei ist. Das besagt ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Gz. IV C 5 - S 2334/14/10002-06). Bisher galt das nur für S-Pedelecs.
Die Stiftung Warentest hat zusammengefasst, was Angestellte wissen müssen, die ein Dienst-E-Bike haben oder haben wollen.
Dürfen Mitarbeiter das Dienstrad auch privat nutzen, müssen sie den geldwerten Vorteil beachten. Pauschal wird Ihnen die private Nutzung in der monatlichen Gehaltsabrechnung mit 1 Prozent vom Preis des Fahrrads angerechnet. Grundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers mit Mehrwertsteuer – abgerundet auf volle 100 Euro.
Liegt der Preis des Dienstrads zu Nutzungsbeginn etwa bei 2.500 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil 25 Euro im Monat. Je nach Steuersatz zahlen Arbeitnehmer durch die Nutzung des Bikes vom Chef monatlich zwischen 3 und 11 Euro mehr Lohnsteuer und Soli.
Mit der 1-Prozent-Rechnung sind bei E-Bikes mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis 25 km/h neben allen privaten Fahrten auch die zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgedeckt. Das ist beim Dienstwagen oder S-Pedelec, das als Kfz gilt (Kennzeichen und Versicherungspflicht), anders. Dafür müssen Nutzer zusätzlich pro Monat für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte 0,03 Prozent vom Herstellerpreis für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil abrechnen.
Ob Kfz oder nicht – die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit dürfen auch Nutzer von Diensträdern geltend machen.
Gibt es Dienstrad und Dienstauto als Bonus zum Gehalt, ist beides zu versteuern. Für die private Nutzung sind Steuern nach der 1-Prozent-Regel fällig.
Tipp der Stiftung Warentest: Wer das Rad nur dienstlich nutzt, sollte das schriftlich vereinbaren. Dann sind dafür keine Steuern fällig.