Alkohol und Helm: Verkehrsregeln für Fahrer von E-Bikes und Pedelecs

Inhalt von

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Bike- und Pedelec-Fahrer? Wie sieht es mit der Promillegrenze aus? Und darf ich mich ohne Helm auf den Sattel schwingen?

UB-Klever-X-22.JPG
Foto: Björn Gerteis

Zwei Unterscheidungen bei elektrisch unterstützten Fahrrädern gibt es in Sachen Verkehrsregeln: Pedelecs und E-Bikes, die maximal 25 km/h fahren können, gelten als Fahrräder. Dagegen müssen sich Fahrer von S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können, an den Regeln für Mofas bzw. Motorrädern orientieren.

Helmpflicht oder nicht?

Für E-Bike-Fahrer mit maximal 25 km/h ist ein Helm noch nicht verpflichtend. Dagegen müssen S-Pedelec-Fahrer einen Helm tragen, sonst riskieren sie eine Geldstrafe. 2012 stellte das Verkehrsministerium klar: "Für alle S-Pedelecs besteht eine Helmpflicht". Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines "geeigneten Helms".  Allerdings ist ein Fahrradhelm ungeeignet, da dieser nur bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h ausreichend schützt. Ein Mofa- oder Motorradhelm ist wegen schlechter Belüftung und hohem Gewicht auf dem S-Pedelec ebenfalls nicht geeignet. 

Telefonieren auf dem E-Bike und Pedelec

Wer Telefonate auf dem Handy unbedingt auf dem E-Bike oder Pedelec annehmen will, kann dafür mit 25 Euro Bußgeld bestraft werden.
Fahrer auf einem S-Pedelec dürfen sogar noch tiefer in die Tasche greifen. Bei ihnen gelten sogar die Regeln für Autofahrer, daher erhalten sie einen Punkt in Flensburg und müssen ein Bußgeld von 60 Euro zahlen. Und wer noch in der Führerschein-Probezeit ist, muss mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen.

Musikhören auf dem E-Bike oder Pedelec

Auch zu lautes Musikhören kostet Geld: Wer während seiner Fahrt auf dem E-Bike oder Pedelec seinen MP3-Player bzw. sein Smartphone so laut eingestellt hat dass er den Verkehr nicht oder nur noch eingeschränkt wahrnehmen kann, muss 15 Euro zahlen.

Zu viel Alkohol auf dem E-Bike oder Pedelec

Die Regeln für den Alkoholkonsum sind streng: Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h Motorunterstützung bleiben bis zu einem Promillegehalt von 0,3 straffrei. Ab 0,3 Promille droht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit dem Blutalkoholgehalt allerdings einen Unfall baut, dem droht ein Bußgeld, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und je nach Schwere der Tat auch der Verlust des Führerscheins. Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kassiert drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe bis zur Höhe eines Nettomonatsgehalts. Außerdem wird auch hier eine MPU angeordnet.

Auf dem S-Pedelec mit Alkohol erwischt zu werden, hat ähnliche Konsequenzen wie für Autofahrer: bei mehr als 0,5 Promille werden 500 Euro fällig, man bekommt 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Allerdings nur beim ersten Verstoß. Beim zweiten Mal werden statt der 500 Euro schon 1000 Euro fällig und aus den zwei werden drei Monate Fahrverbot.

Bei über 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat und damit drohen Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3.000 Euro, 3 Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug bis zu sechs Monate.

Die aktuelle Ausgabe
Jahresheft / 2023
 Jahresheft / 2023

Erscheinungsdatum 04.04.2023