Was muss man beim E-Bike-Fahren beachten? Braucht man einen Führerschein? Ist ein Helm Pflicht. ElektroBIKE beantwortet die grundlegenden Fragen.
Was muss man beim E-Bike-Fahren beachten? Braucht man einen Führerschein? Ist ein Helm Pflicht. ElektroBIKE beantwortet die grundlegenden Fragen.
Für ein E-Bike, das Sie bis zur einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h unterstützt, gelten dieselben Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Sie brauchen keinen Führerschein, auch keine Versicherung. Radwege dürfen Sie ohne Einschränkung benutzen. Haben Sie aber im Hinterkopf, dass Sie auf einem E-Bike schneller als gewohnt unterwegs sind. Damit rechnen andere Fahrradfahrer und Fußgänger nicht immer. Mit einem E-Bike dürfen Sie auch einen Anhänger ziehen.
Lesetipp:
Für den Gesetzgeber gelten die schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) als Leichtkrafträder. Daher gelten besondere Regeln: Sie sind versicherungspflichtig, brauchen also auch ein Kennzeichen, und Sie als Fahrer brauchen einen Führerschein (Leichtkraftradbescheinigung oder Führerschein Klasse M). Außerdem braucht der flotte Flitzer einen Rückspiegel. Radwege dürfen Sie nur mit ausgeschaltetem Motor benutzen, ansonsten sind sie tabu! Kinderanhänger sind nicht erlaubt.
Lesetipp:
Ja und nein. Für die normalen E-Bikes gibt es keine Helmpflicht. ElektroBIKE empfiehlt aber jedem, einen Fahrradhelm zu tragen, um schwerwiegenden Kopfverletzungen vorzubeugen. Wer sich allerdings für ein schnelles E-Bike, oft auch S-Pedelec genannt, entscheidet, kommt an einem Helm nicht vorbei. Das ist angesichts der hohen Geschwindigkeiten durchaus sinnvoll. Seit Mai 2012 besteht für diese Kategorie eine Helmpflicht – ein geeigneter Helm ist zu tragen.
Lesetipp: