Höhere Bußgelder für Fahrradfahrer ab April
Jetzt ist jetzt amtlich: Die vom Bundesrat im März beschlossene Erhöhung von Bußgeldern für Radfahrer tritt am 1.4. in Kraft. Viele Bußgelder erhöhen sich um 5-10 Euro. Hier gibt es alle Infos.
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Der Bundesrat hat im März eine Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer beschlossen. Viele Verstöße werden für Radfahrer ab dem 01.04.13 teurer. Die Erhöhung betrifft geringe Verstöße, die um fünf bis zehn Euro teurer werden. Auch Autofahrer, die Radfahrer behindern oder sogar gefährden müssen ab April tiefer in die Tasche greifen. Hier gibt es eine Auswahl der erhöhten Bußgelder.
Neue Bußelder für Radfahrer ab dem 01.04.2013
| Neue Bußgelder für Radfahrer | |
|---|---|
| Beleuchtung defekt oder nicht vorhanden | 20 Euro (bisher 10) |
| Radweg nicht oder in falscher Richtung befahren | 20 Euro (bisher 15 Euro) |
| Einbahnstraße in falscher Richtung befahren | 20 – 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) |
| Neue Bußgelder für Autofahrer | |
| Parken auf Radwegen | 20 – 30 Euro (bisher 15 – 20 Euro) |
| Blockieren von Schutzstreifen für Radfahrer | 20 Euro (bisher 10 Euro) |
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